Der Ablauf einer Schuldenbereinigung über unsere Kanzlei
1. Die Anmeldung
Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die nötigen Unterlagen zur Auftragserteilung. Wenn Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen rufen wir Sie zurück und besprechen die Situation mit Ihnen. Die Anmeldung ist kostenfrei. Sie entscheiden erst danach ob Sie uns beauftragen möchten.
2. Die Vorbereitung
Haben Sie uns den Auftrag erteilt, beginnen wir sofort mit unserer Arbeit. Wir benötigen jetzt von Ihnen eine Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, sowie die Adressen Ihrer Gläubiger. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich von uns. Sie senden diese dann einfach ausgefüllt per Email, Post oder Fax an uns zurück.
3. Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern
Nach Eingang der Unterlagen in unserer Kanzlei, werden wir Ihre Gläubiger anschreiben und mitteilen, dass wir Sie rechtlich in der Angelegenheit einer Schuldenbereinigung vertreten. Sowohl zur Vorbereitung eines konstruktiven Vergleichsvorschlages, als auch eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, werden wir die aktuelle Höhe Ihrer Schulden bei den Gläubigern ermitteln.
4. Der Schuldenbereinigungsplan
Nach der Feststellung Ihrer Verbindlichkeiten und wirtschaftlichen Verhältnisse, erarbeiten wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, welcher für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens sogar gesetzliche Voraussetzung ist und selbst dann erstellt werden muss, wenn Sie den Gläubigern keine Zahlungen anbieten können. Dabei werden wir u.a. prüfen, ob für Sie die Vorschriften eines Verbraucher oder Regelinsolvenzverfahrens maßgeblich sind und ob es für Sie von Vorteil ist, sich mit den Gläubigern über einen Vergleich zu einigen.
5. Möglichkeiten der Schuldbefreiung
In Absprache mit Ihnen entscheiden wir nun ob wir Ihre Schulden über einen Vergleich ablösen (Vorausgesetzt Sie können zumindest einen gewissen Rückzahlungsbetrag anbieten) oder das Insolvenzverfahren anstreben.
5.1 Außergerichtliche Vergleichsführung
Nicht selten wollen die Schuldner ein Insolvenzverfahren vermeiden und sich mit den Gläubigern auß
ergerichtlich einigen. Dabei können Sie den Gläubigern entweder Ratenzahlungen oder eine Einmalzahlung zum
Abbau Ihrer Schulden anbieten. Das Vergleichsangebot wird mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausführlich erörtert.
Auf Ihren Wunsch wickeln wir die Zahlungen über unser Treuhandkonto ab.
Vorteil! Sie zahlen eine Rate an uns, wir übernehmen die Verteilung an die Gläubiger.
5.2 Das Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz)
Können Sie keine oder nur geringe Rückzahlungen anbieten wird eine Einigung mit den
Gläubigern über
die Bereinigung Ihrer Schulden nicht zustande kommen. Wir stellen dann die vom Gesetzgeber
vorgeschriebene Bescheinigung über das Scheitern des
außergerichtlichen Einigungsversuchs aus.
Nun besteht die Möglichkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Bei entsprechender Beauftragung übernimmt unsere Kanzlei
selbstverständlich die formgerechte Erstellung des Insolvenzantrages. In diesem Zusammenhang bereiten wir auch
für Sie den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vor.
Wir stehen Ihnen über den gesamten Zeitraum der Schuldenbereinigung hilfreich bei allen Fragen und Problemen zur Seite.

