Die Kosten des Verfahrens

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts kann beispielsweise beim Beziehen von Arbeitslosengeld II, über die Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht abgerechnet werden. So entstehen für den Schuldner keine Kosten.

Um Ihnen unnötige Laufereien bei der Beantragung der Beratungshilfe zu ersparen, übernehmen wir diese Tätigkeit gerne für Sie. Dafür laden Sie sich bitte den Antrag herunter, füllen ihn aus und senden ihn im Original an uns zurück. Wir werden dann prüfen ob Ihnen Beratungshilfe zusteht und dann den Antrag bei Ihrem zuständigen Amtsgericht stellen.
Immer mehr Gerichte bewilligen aus Kostengründen keine Beratungshilfe mehr. Die Antragstellung hat jedoch oft mehr Aussicht auf Erfolg, wenn der Schuldner persönlich bei seinem Amtsgericht erscheint.
Beratungshilfeantrag als PDF-Datei hier herunterladen!
(Achtung: Sie müssen Adobe Acrobat Reader installiert haben, um PDF-Dateien zu öffnen. Wenn Sie diese kostenlose Software noch nicht besitzen, können Sie sie unter folgendem Link downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html).
Sollten Sie Probleme beim Öffnen oder Ausdrucken der Datei haben, senden wir Ihnen den Antrag auch gerne per Post zu.

Wird Ihnen die Beratungshilfe durch das Amtsgericht nicht erteilt oder möchten Sie die Wartezeit der Antragstellung vermeiden, erfolgt unsere Dienstleistung gegen Zahlung eines Honorars. Damit Sie sich einen Überblick über die Kosten verschaffen können, haben wir Ihnen einen Auszug aus unserer Gebührentabelle zusammen gestellt (Alle Preise zuzüglich Mwst.).

  • Anzahl Gläubiger:
  • Vergleich:
  • Insolvenzantrag:
  • bis zu 5
  • 252,- €
  • 184,- €
  • 6 bis 10
  • 308,- €
  • 208,- €
  • 11 bis 15
  • 364,- €
  • 232,- €
  • 16 bis 20
  • 420,- €
  • 256,- €
  • 21 bis 25
  • 476,- €
  • 280,- €

Um auch hier die Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten, räumen wir Ihnen die Möglichkeit der Ratenzahlung ein.

Der sichere Weg schuldenfrei zu werden.
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