Aktueller Pfändungsrechner gültig vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2011

Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit unserem Pfändungsrechner schnell einen Überblick verschaffen.
Der Pfändungsrechner errechnet an Hand der aktuellen Pfändungstabelle, gültig ab dem 01.07.2009 bis 30.06.2011, den pfändbaren Anteil des Gehalts.

Bitte nur gerundete Beträge (ohne Cent) eingeben. Benutzung ohne Gewähr
Netto Einkommen (ohne Wohngeld / Kindergeld)
Unterhaltspflichtige Personen
(z.B. leibliche Kinder, Ehegatten ohne Einkommen)

 

Hinweise!

Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich zunächst nach der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen.
Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird.
Zum Nettoeinkommen zählen insb. Gehalt, Altersrente, ALG 1 und ALG 2.
Es werden nur auf Zehnerstellen abgerundete Beträge Ihres Einkommens bei der Berechnung zugrunde gelegt.
Der Freibetrag ohne unterhaltspflichtige Personen beträgt 980,- €. Ab 990,- € Einkommen sind dann 3,40 € pfändbar. usw.
Über den Freibetrag können Sie beliebig verfügen, ohne Gläubigerzahlungen leisten zu müssen.

Das Ergebnis aus dem Pfändungsrechner können Sie mit der Pfändungstabelle vergleichen.

 

 

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