Der außergerichtliche Vergleich

Grundsätzlich ist es von Vorteil, es zu versuchen sich mit den Gläubigern erfolgreich zu einigen. Die Schulden lassen sich häufig auf einen kleinen Teil der ursprünglichen Schuldsumme reduzieren und ein Insolvenzverfahren ist nicht notwendig. Diesen Gedanken hat auch der Gesetzgeber aufgegriffen und bestimmt, dass der Schuldner z.B. vor Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens einen Versuch unternehmen muss, sich mit den Gläubigern über die Regulierung seiner Schulden zu einigen.

Voraussetzungen für den Erfolg eines Vergleichs

Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner zumindest einen gewissen Rückzahlungsbetrag anbieten kann. Von Vorteil ist es dabei, mit der Vergleichsführung einen auf Schuldnerberatung und Insolvenz spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, da dem Laien gegenüber Inkassounternehmen, Banken oder Anwälten die nötige Erfahrung fehlt. Die von einem solchen Spezialisten unterbreiteten Vergleichsvorschläge sind oft erfolgreich, weil dieser die Gläubiger u.a. vor die Alternative stellt, den Vergleich entweder anzunehmen oder eventuell noch weniger oder gar kein Geld mehr zu erhalten, weil der Schuldner sonst das Insolvenzverfahren einleitet. Auch der Briefkopf verleiht der Sache Nachdruck.
Der Schuldner kann den Gläubigern entweder Ratenzahlungen oder eine Einmalzahlung zum Abbau seiner Schulden anbieten.

  • Die Ratenzahlung

Die Schulden können in Form von Ratenzahlungen zurückgeführt werden. Dabei stimmen wir die Höhe der Raten mit Ihnen, angepasst an Ihre finanzielle Situation und die Höhe der Schulden, ab. Bei den Verhandlungen streben wir Zins - und Kostenstopp und Befreiung von den Schulden nach spätestens sechs Jahren an.

  • Die Einmalzahlung

Sofern ein Zahlbetrag in gewisser Höhe zur Verfügung steht, wird dieser als Einmalbetrag auf Ihre Schulden angeboten. Wenn alle Gläubiger zugestimmt haben und die Bezahlung erfolgte, wird Ihnen der Rest Ihrer Schulden erlassen

Vorteile des Vergleichs gegenüber dem Insolvenzverfahren:

Ein erfolgreicher Vergleich hat gegenüber einem Insolvenzverfahren durchaus Vorteile, insbesondere:

  • Regulierung von Schulden, die nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen ( Geldstrafen, Bußgelder)
  • Die schnellere, ggf. sogar sofortige Löschung der Einträge bei der Schufa und bei Wirtschaftsauskunftsdateien wie z.B. Creditreform
  • Schnellerer Wegfall bzw. Ruhen von Kontopfändungen oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Die aufwändige Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbleibt
  • Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren entfallen
  • Schnellere Befreiung von den Schulden
Der sichere Weg schuldenfrei zu werden.
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